EU-Bürger können sich in der EU aufhalten, wo und wie lange sie wollen … So einfach dachten wir, als wir nach Kreta kamen. Doch weit gefehlt! Man muss schon genauer hinsehen.
Wir haben unser Papier seit heute
Es brauchte allerdings drei Besuche bei der zuständigen Polizeistelle, bis der Beamte die Dokumente, die wir vorlegen sollten, akzeptierte. Dann aber ging die Bearbeitung relativ schnell. Wer mehr lesen will: Besuch 1 | Besuch 2/3
„Aufenthaltstitel“ ist dabei falsch, denn es handelt sich um eine Bestätigung der Registrierung eines Staatsbürgers aus einem EU-Mitgliedsstaat, eine offizielle Meldebescheidung also. Sie bestätigt unseren Wohnsitz und dass wir den Verwaltungsakt der Anmeldung absolviert haben.
Menschen aus Nicht-EU-Staaten benötigen andere Papiere.
Erster Anstoß zum Nachdenken
Die Frage einer Leserin dieses Blogs brachte uns schon Anfang 2017 zum Nachdenken. Brauchen wir ein offizielles Dokument vielleicht doch? Unser Anwalt beriet uns wie immer kompetent und so war klar: Vorläufig ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht nötig – solange wir nur im Urlaub hier sind.
Rechtliches
»EU-Bürger genießen Freizügigkeit und können sich in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat aufhalten, wenn sie dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige erwerbstätig oder auf Arbeitssuche sind. Wer nicht erwerbstätig ist, muss über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.«
So etwa steht es in den amtlichen Dokumenten. In der Praxis ist doch einiges zu beachten:
- Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten braucht man in Griechenland nur seinen Pass oder Personalausweis. Von einzelnen EU-Ländern wird berichtet, dass man sich vor Ort bei der Polizei oder bei der Ausländerbehörde melden muss. Auf Kreta ist das nicht so. (Stand: Januar 2017)
- Bleibt man länger als drei Monate, benötigt man eine Aufenthaltsbestätigung. Welche Dienststelle in welchem Einzugsgebiet angesprochen werden muss, erfährt man bei der Ausländerpolizei auf Kreta (Tel. +4930-28210-25811). Die Behörden sind verpflichtet, das Papier auszustellen, verlangen aber den Nachweis von Einkommen bzw. Vermögen und einer Krankenversicherung.
- Wer länger als sechs Monate bleibt, gilt als griechischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Griechenland. Er unterliegt der griechischen Gesetzgebung, zahlt griechische Steuern etc.
Die Sechs-Monats-Frist ist auch in Deutschland von Bedeutung. Wer mehr als sechs Monate (nachweislich) außerhalb Deutschlands lebt, hat seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr dort. Das hat Folgen für die deutsche Krankenversicherung, aber auch für Steuern, Rentenansprüche, Erbrecht usw.
(Alle Infos ohne Gewähr.)
Zu beachten ist noch viel mehr, denn der Teufel steckt wie immer im Detail – Stichwort: gewöhnlicher Aufenthalt oder 183-Tage-Regelung. Der gewöhnliche Aufenthalt hat Konsequenzen zum Beispiel im Erbfall, für Steuern und Krankenversicherung. Und dabei zählen nicht 183 Tage am Stück, sondern ggf. auch aufsummiert. Wobei sich die Merkmale für den gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Fall „spannend“ lesen. Wer meint, Probleme bekommen zu können, sollte am besten einen Juristen im Heimatland konsultieren und Vorsorge treffen.
Braucht man das Papier nun als Immo-Besitzer oder braucht man es nicht?
Nein, wenn man EU-Bürger ist, die o.g. Regeln einhält und Haus oder Wohnung wirklich nur in den Ferien nutzt. Man braucht den Aufenthaltstitel auch nicht, um ein Fahrzeug anzumelden. Das wird zwar immer wieder behauptet, stimmt aber nach unserer Erfahrung nicht.
Wir haben den Aufenthaltstitel jetzt in Corona-Zeiten trotzdem beantragt. Ich mag einfach vorausschauend Potenzial für Trouble minimieren. Unnötiger Zank mit Behörden schafft nur negative Energie 🙂
Dem Ganzen liegen auch ernste Überlegungen zugrunde. Denn erstens werden wir wohl in den nächsten Jahren sehr viel öfter auf Kreta sein als in den Jahren zuvor und zweitens: Situationen wie jetzt könnten sich wiederholen. Auch wenn Griechenland nicht Deutschland ist, wo Ferienhausbesitzer an der Küste aus ihren Zweitwohnsitzen ausgewiesen wurden, so ist das Papier doch sinnvoll als Beleg für unseren Status. Denn als Griechenland im März alle Wege auf die griechischen Inseln dicht machte, durften Heimkehrer – also Menschen mit Aufenthaltsberechtigung auf Kreta – immer noch auf die Fähre. Da waren wir zum Glück schon hier Vielleicht haben wir aber nicht immer so viel Glück.